Mehrwegsysteme

Förderungsbereiche seit 2022

Alles Wichtige im Überblick

ACHTUNG: da die Budgetmittel bereits ausgeschöpft sind, ist derzeit keine Antragsstellung möglich!

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #848 

Anlagen zum Waschen, Wiederbefüllen und Verpacken von Getränke-Mehrweggebinden

Die Förderung dient zur Intensivierung der Kreislaufwirtschaft in Österreich, wobei Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquote für Getränkegebinde insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel eine wesentliche Rolle spielen. Die Förderung 2022 im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes 2020-2026 (ÖARP) wird damit in den zentralen Punkten fortgesetzt.

Gefördert werden Investitionen für Mehrweg-Getränkegebinde, und zwar die Errichtung, Erweiterung und Adaptierung von Wasch- und Abfüllanlagen und von Anlagen zur Verpackung von Mehrweggebinden.

Die Anschaffung von standardisierten Mehrweggebinden und standardisierten Mehrwegkisten oder vergleichbaren Mehrweg-Transportverpackungen ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig, sofern dadurch das Abfüllvolumen in Mehrweggebinden erhöht wird.

Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Umweltförderung im Inland und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.

Einreichen können alle natürlichen und juristischen Personen, die entsprechende Anlagen errichten und betreiben.

Gefördert werden Investitionen

  • in die Errichtung, Erweiterung und Adaptierung von Waschanlagen, Abfüllanlagen und Anlagen zur Verpackung von Mehrweggebinden

sowie

  • die Anschaffung von standardisierten Mehrweggebinden und standardisierten Mehrwegkisten oder vergleichbaren Mehrweg-Transportverpackungen.

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage oder Gebinde und Transportverpackungen sowie für Planung und Montage hinsichtlich der förderungsfähigen Anlagen.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Beurteilung

Die MitarbeiterInnen der KPC prüfen und beurteilen Ihre vollständig eingereichten Unterlagen. Sollten für eine Beurteilung Ihres Projektes noch ergänzende Informationen notwendig sein, erhalten Sie von uns ein Nachforderungsschreiben. Nach Abschluss der Projektprüfung wird Ihnen der Förderungsvorschlag, mit Möglichkeit zur Stellungnahme, übermittelt.

Wichtiger Hinweis: Ab der Bestätigung des Eintreffens Ihres Antrages bei der KPC können Sie Ihr Bauvorhaben auf eigenes Risiko starten.

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen zur Beurteilung

Allgemeine Vertragsbedingungen

Genehmigung

Anschließend an die Beurteilung des Projektes durch die KPC berät die zuständige Kommission über den Förderungsvorschlag und empfiehlt diesen der zuständigen Bundesministerin bzw. dem zuständigen Bundesminister. Nach Genehmigung des Förderungsvorschlags durch die zuständige Bundesministerin bzw. den zuständigen Bundesminister erhalten Sie von uns Ihren Förderungsvertrag. Kommissionssitzungen finden drei bis viermal im Jahr statt.

Annahme

Zur Annahme des Förderungsvertrags müssen Sie die Annahmeerklärung nach Erhalt unterschreiben und über die Online Plattform an uns zurücksenden.

Wichtiger Hinweis:
Erst nachdem Sie die unterfertigte Annahmeerklärung übermittelt haben, ist der Vertrag rechtsgültig. Zur Bestätigung erhalten Sie von uns ein Schreiben über den erfolgten Vertragsabschluss.

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Kontakt

Serviceteam Kreislaufwirtschaft

01/31 6 31-748
kreislaufwirtschaft@kommunalkredit.at

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